Wohnkonzepte für Menschen mit Demenz gestalten

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 1.8.3, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 1.8.3 Förderung des altersgerechten Wohnens

Die Programmmittel für das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" wurden im Haushalt 2020 von 75 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro aufgestockt und für das Jahr 2021 sind Programmmittel in Höhe von 75 Mio. Euro vorgesehen. Zusätzlich bewerben das BMI, das BMFSFJ und die Länder die Förderung von Gemeinschaftsräumen über dieses Programm; die „Gemeinschaftsräume“ können auch für Pflegeangebote genutzt werden. Diese Möglichkeit kann insbesondere von Wohnungsunternehmen in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus wird das BMFSFJ die Erarbeitung von Wohnkonzepten an Modellstandorten im ländlichen Raum sowie in Groß- und Kleinstädten unterstützen. Es sollen übertragbare Beispiele für das Wohnen im Quartier entwickelt werden.

Das BMFSFJ wird bis Ende 2022 Wohnkonzepte unterstützen und gute Beispiele veröffentlichen.