Wohnkonzepte für Menschen mit Demenz gestalten
Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 1.8.4, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.
Maßnahme 1.8.4 Beratung zu Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
Die Länder wirken darauf hin, dass die Beratung zur Gründung von Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz bedarfsgerecht durchgeführt wird. Sie binden nach Möglichkeit die Beratung in die Arbeit der Landesfachstellen ein.
Bis Ende 2024 wird es in allen Ländern ein bedarfsgerechtes Angebot geben.