Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Hier geht es um die Internet-Seite:
www.nationale-demenzstrategie.de
Jeder soll die Internet-Seite gut nutzen können.
Also zum Beispiel auch

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Das heißt:
Die Internet-Seite muss barrierefrei sein.


Es gibt Regeln für barrierefreie Internet-Seiten.
Wir wollen uns an alle Regeln halten.
Dafür machen wir eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Wir erklären damit:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
  • Welche Barrieren gibt es noch?
  • Auf welchen Teilen von der Internet-Seite
    darf es noch Barrieren geben?

Die wichtigsten Infos aus der Erklärung
stehen hier in Leichter Sprache.


Die Regeln stehen in diesem Gesetz:

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
Der kurze Name ist: BITV 2.0
Die Regeln stehen

  • im Paragraf 3 Absatz 1 bis 4.
  • Im Paragraf 4.

Diese Regeln gelten für alle öffentlichen Stellen vom Bund.
Das steht im Behindertengleichstellungsgesetz
im Paragraf 12d.
 


So halten wir uns an die Regeln

Wir haben die Internet-Seite im Oktober 2020 selbst geprüft.
Wir konnten aber noch nicht alles selbst prüfen.

Wir haben bei der Prüfung gemerkt:
Wir halten die Regeln nur zum Teil ein.

Unsere Internet-Seite ist noch nicht ganz barrierefrei.
Daran arbeiten wir immer weiter.
 


Was ist noch nicht barrierefrei?

Diese Probleme gibt es noch auf der Internet-Seite:

  • Für Menschen, die blind sind oder schlecht sehen
    Sie können vielleicht nicht alle Infos auf der Internet-Seite bekommen.
  • Für Menschen, die farbenblind sind
    Sie können vielleicht nicht alles auf der Internet-Seite erkennen.
  • Für Menschen, die taub sind oder schlecht hören
    Sie müssen mitlesen können,
    was man in einem Video hört.
    Das nennt man: Untertitel.
    Aber es gibt auf der Internet-Seite noch keine Videos mit Untertiteln.
     

Wann haben wir diese Erklärung gemacht?

Diese Erklärung gibt es mit Änderungen seit dem 30. Oktober 2020.
 


Barrieren melden:
Sie können sich beschweren

Vielleicht brauchen Sie Infos von der Internet-Seite.
Aber Sie können die Infos nicht richtig bekommen,
weil es noch Barrieren gibt.
Zum Beispiel:

  • Sie können nicht alles gut erkennen.
  • Sie verstehen nicht alles.

Dann können Sie sich beschweren.
Wir können Ihnen auch sagen,
wie weit wir mit der Barrierefreiheit sind.
Schreiben Sie uns dafür eine E-Mail.
Unsere E-Mail-Adresse ist:
ndsdzade

Vielleicht können wir Ihnen die Infos anders geben.
Wir kümmern uns darum.
 


Schlichtungsverfahren:
Was macht die Schlichtungsstelle?

Vielleicht haben Sie sich schon beschwert.
Aber auf der Internet-Seite gibt es immer noch Barrieren.
Dann können Sie sich bei einer anderen Stelle beschweren.
Die Stelle heißt: Schlichtungsstelle.
Die Regeln zur Schlichtungsstelle stehen im
Behindertengleichstellungsgesetz im Paragraf 16.


Vielleicht haben Sie mit uns einen Streit
wegen den Barrieren auf unserer Internet-Seite.
Die Schlichtungsstelle soll beim Streit helfen.
Das nennt man: Schlichtungsverfahren.
Dann müssen Sie und wir nicht vor Gericht gehen.


Das Schlichtungsverfahren kostet kein Geld.
Sie brauchen keinen Anwalt.

Mehr Infos stehen auf der Internet-Seite von der Schlichtungsstelle.

Das ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungsstelle:
infoschlichtungsstelle-bggde


 

Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache,
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.
Das Siegel ist von:
Lebenshilfe-Gesellschaft für Leichte Sprache eG.