Präventions- und Versorgungskonzepte für Menschen mit Demenz

Eine Pflegerin unterstützt einer Seniorin mit Rollator im Bad

Von der Theorie in die Praxis: Menschen mit Demenz sollen von den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen profitieren. Die Maßnahme 4.3.3 der Nationalen Demenzstrategie sieht dazu die Förderung von Forschungsvorhaben zum Transfer von bewährten Präventions- und Versorgungskonzepten in die Praxis vor.

Warum ist die Präventions- und Versorgungsforschung für Menschen mit Demenz wichtig?

Bis jetzt können primäre Demenzformen noch nicht ursächlich behandelt werden. Deshalb ist es umso wichtiger, die Prävention von Demenz zu verbessern und damit das Erkrankungsrisiko zu vermindern. Auch die Versorgung von Menschen mit Demenz sollte verbessert werden, um die Krankheitsfolgen zu lindern.

In der Versorgungsforschung zu Demenz wird zum Beispiel untersucht, welche Bedarfe für Menschen mit Demenz in der Versorgung entstehen und welche Unterstützung am besten geeignet ist. Aus diesen umfangreichen wissenschaftlichen Untersuchungen können evidenzbasierte Präventions- und Versorgungskonzepte abgeleitet werden, denen eine nachgewiesene Wirksamkeit zugrunde liegt. Sie haben demzufolge einen hohen Wert für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, wenn sie den Weg in die Praxis finden.

Die Maßnahme 4.3.3 legt besonderen Fokus auf herausforderndes Verhalten, Delir- und Entlassmanagement – warum?

Eine Demenz führt oft zu Verhaltensauffälligkeiten, die den Umgang und die Versorgung von Menschen mit Demenz erschweren. Da die Anzahl an Menschen mit Demenz in der Bevölkerung zunimmt, wird der Handlungsbedarf in Bezug auf die Verbesserung der Versorgung größer. Die von der Robert Bosch Stiftung geförderte General Hospital Study – GhoSt zeigt beispielsweise, dass 40 Prozent der über 65-jährigen in Allgemeinkrankenhäusern unter kognitiven Beeinträchtigungen leiden.

Für Menschen mit Demenz besteht während eines Aufenthaltes im Krankenhaus ein erhöhtes Delir-Risiko. Ein Delir kann den Verlauf einer Demenz negativ beeinflussen, daher sollte es frühzeitig entdeckt und adäquat behandelt werden. Die Unterscheidung zwischen einer Demenz und einem Delir ist wichtig, jedoch nicht einfach, da sich die Symptome ähneln. Die Delirprävention, eine zeitnahe Abklärung sowie eine schnelle Behandlung spielen für den Behandlungserfolg eine große Rolle. Auch im ambulanten und vollstationären Bereich ist ein gutes Delirmanagement von großer Bedeutung.

Außerdem treten bei Menschen mit Demenz im Krankenhaus oft aggressives Verhalten, nächtliche Unruhe oder Hin- bzw. Weglauftendenzen auf. Um hierauf angemessen reagieren zu können, muss ausreichend Personal zur Verfügung stehen, das gut geschult ist und Zeit für die spezifische Versorgung der Menschen mit Demenz im Krankenhaus aufwenden kann.  Herausforderendes Verhalten bei Demenz kann genauso auch für Angehörige zu Hause, in der Versorgung durch ambulante Dienste oder in vollstationären Pflegeeinrichtungen schwierig sein. Auch hier gilt es, durch gute Konzepte die Situation für Menschen mit Demenz zu verbessern.

Für den Übergang von Menschen mit Demenz zwischen den Versorgungssettings ist ein demenzsensibles Entlassmanagement wichtig. Seit Oktober 2017 gilt für Krankenhäuser der Rahmenvertrag Entlassmanagement. Für Personengruppen mit komplexen Versorgungsbedarfen, darunter auch Menschen mit Demenz, sollen differenzierte Assessments und spezifische Standards entwickelt werden. Auch hier setzt die Versorgungsforschung an. So wird im Rahmen der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten intersec-CM-Studie durch das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) ein Versorgungskonzept implementiert und erprobt. Dieses setzt am Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Versorgung an. Auch die Weiterversorgung in der Häuslichkeit wird im Konzept berücksichtigt. Das Konzept orientiert sich an den Bedarfen und Bedürfnissen der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Alle beteiligten professionellen Akteure werden dabei systematisch eingebunden.

Wie können evidenzbasierte Präventions- und Versorgungskonzepte in die Routineversorgung überführt werden?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine entscheidende Position bei der Implementierung von Konzepten in die Routineversorgung inne. Er entscheidet darüber, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Grundlage für die Entscheidung der Aufnahme von Leistungen ist der Nachweis über die diagnostische und therapeutische Wirkung, die medizinische Notwendigkeit sowie über die Wirtschaftlichkeit.

Darüber hinaus ist beim G-BA der Innovationsausschuss angesiedelt, welcher über Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte festlegt. Außerdem kann er Empfehlungen zur Überführung von evidenzbasierten Konzepten in die Routineversorgung aussprechen. Für den Zeitraum von 2020 bis 2024 stehen im Innovationsfonds Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. 20 Prozent davon sind für Projekte im Rahmen der Versorgungsforschung vorgesehen. Davon werden fünf Millionen für die (Weiter-)Entwicklung von medizinischen Leitlinien bereitgestellt.

Das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) untersucht im Rahmen der vom G-BA unterstützten InDePendent Studie, wie eine Aufgabenneuverteilung zwischen Hausärzten und Pflegefachkräften zur Verbesserung der Lebens- und Versorgungssituation von Menschen mit Demenz in der Häuslichkeit beitragen kann. Dabei sollen demenzspezifisch qualifizierte Pflegefachpersonen Tätigkeiten übernehmen, die bisher typischerweise von Ärztinnen und Ärzten ausgeführt werden (z. B. Assessments und Abstimmungen mit den an der Versorgung beteiligten Professionen). Bei positiven Ergebnissen ist eine Überführung des erprobten Ansatzes in die Regelversorgung denkbar.

Wie geht es weiter?

Zur Maßnahme 4.3.3 "Transfer evidenzbasierter Präventions- und Versorgungskonzepte in die Routineversorgung" fördert das Bundesministerium für Gesundheit ein Projekt. Identifiziert werden sollen die förderlichen und hinderlichen Faktoren für den Praxistransfer sowie einzubindende Akteurinnen und Akteure. Daraus sollen entsprechende Gestaltungsprinzipien für Prozesse und Strukturen abgeleitet werden. Das Projekt mit einer Laufzeit von 12 Monaten soll im März 2021 beginnen.

Das DZNE hat die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis als eines der Kernpunkte der zukünftigen Versorgungsforschung identifiziert und wird dies in seinem Forschungsprogramm verstärkt umsetzen.

Seit dem 1. Januar 2021 kann durch Pflegefachpersonen über den Bildungsträger WBS die Qualifikation für das Dementia Care Management erworben werden. Zudem beginnt im Jahr 2021 ein gemeinsam mit der Universität Siegen durchgeführtes Pilotprojekt zur Adaptation eines Care Management-Ansatzes für die regionale Versorgung.

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