Prävention und Rehabilitation stärken: Teilhabe für Menschen mit Demenz sichern

Drei ältere Personen heben beim Sitztanz die Hände

Prävention und Rehabilitation sind zentrale Bausteine für Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Demenz. Derartige Angebote zu stärken ist eines der Ziele aus dem 3. Handlungsfeld, dem sich mehrere Akteure gewidmet haben. Ein Großteil der Maßnahmen ist bereits geschafft!

Ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe hängen wesentlich davon ab, wie gut gesundheitliche Einschränkungen aufgefangen werden. Prävention und Rehabilitation spielen dabei eine zentrale Rolle: Sie können Fähigkeiten erhalten, wiederherstellen oder Verschlechterungen verlangsamen. Diese Möglichkeiten stehen ausdrücklich auch Menschen mit Demenz offen.

Das Ziel 3.6 Präventive und rehabilitative Angebote für Menschen mit Demenz stärken der Nationalen Demenzstrategie bündelt hierzu sechs Maßnahmen, die sowohl strukturelle, rechtliche als auch versorgungspraktische Aspekte adressieren. Beteiligt sind unter anderem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR), die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sowie weitere Partner.

Rechtsgrundlagen für Leistungen zur Prävention und medizinischen Rehabilitation sind insbesondere § 20 (Primäre Prävention und Gesundheitsförderung), § 20a-g, § 40 SGB V (medizinische Rehabilitation), § 39 SGB V (frührehabilitative Leistungen im Krankenhaus) sowie § 5 und § 18a SGB XI (Prävention und Rehabilitation im Kontext der Pflegebegutachtung).

Bewegung ermöglichen - Rehabilitationssport stärken

Rehabilitationssport ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation nach § 43 Abs. 1 SGB V und steht grundsätzlich allen Anspruchsberechtigten offen – auch Menschen mit leichter bis mittelschwerer Demenz.

Die Realisation des Zugangs ist zudem vom Angebot der Leitungserbringer abhängig. Gesetzliche Aufgabe des GKV-SV ist u. a. die Mitgestaltung von Rahmenbedingungen für die gesundheitliche Versorgung. In dieser Funktion und im Rahmen der Maßnahme 3.6.2 Rehabilitationssport für Menschen mit Demenz hat der GKV-SV an der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) mitgearbeitet. Darin wird der Anspruch für Menschen mit leichter bis mittelschwerer Demenz ausdrücklich betont. Zudem wurde der Regelleistungsumfang erweitert: von 50 Übungseinheiten in 18 Monaten auf bis zu 120 Übungseinheiten in 36 Monaten. Diese Erweiterung trägt der Erkenntnis Rechnung, dass kontinuierliche körperliche Aktivität langfristige Effekte entfalten kann. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, im Erwachsenenalter bis zu 150 Minuten pro Woche Sport zu treiben, um die Selbstständigkeit im Alter zu fördern. Regelmäßiger Sport verbessert die Durchblutung, beugt schädlichen Ablagerungen in den Blutgefäßen vor, regt die Bildung von Nervenzellverbindungen im Gehirn an und schützt vor Bluthochdruck, Übergewicht und Diabetes. Diese Vorteile lassen sich auch in der Rehabilitation beobachten. Auch wenn die Demenz nicht primär im Fokus rehabilitativer Maßnahmen steht, lässt sich ein positiver Einfluss körperlicher Aktivität auf die kognitiven Fähigkeiten nachweisen. Reine körperliche Aktivität als Bestandteil rehabilitativer Maßnahmen kann die Lebensqualität von Menschen mit Demenz fördern, wenn sie demenzsensibel gestaltet wird. Um dies zu gewährleisten, empfiehlt es sich, auf Einrichtungen zurückzugreifen, die Erfahrung in der Betreuung und Behandlung von Menschen mit Demenz haben. Rehabilitation verfolgt dabei das Ziel, Selbstständigkeit, Alltagskompetenz und gesellschaftliche Teilhabe zu erhalten oder wiederherzustellen. Für Menschen mit Demenz bedeutet das: Auch wenn die Grunderkrankung nicht heilbar ist, können Mobilität, Selbstversorgung, Kommunikationsfähigkeit und soziale Einbindung gestärkt werden. Damit Angebote tatsächlich genutzt werden, sind Information und Sensibilisierung entscheidend, weshalb die KBV-Vertragsärzt*innen über Verordnungsmöglichkeiten informieren.

Rehabilitation mitdenken – Weichenstellung im Entlassmanagement

Eine zentrale Entscheidung über den weiteren Versorgungsweg erfolgt im Entlassmanagement der Krankenhäuser. Menschen mit Demenz erhalten nicht immer automatisch Zugang zu Anschlussrehabilitationen, insbesondere dann, wenn die Demenz als Nebendiagnose geführt wird. Dabei besteht auch für Menschen mit Demenz ein gesetzlicher Anspruch auf medizinische Rehabilitation nach § 40 SGB V.

Auch wenn neurodegenerative Demenzen fortschreitende Erkrankungen sind, haben Leistungen mit rehabilitativer Zielsetzung für Menschen mit Demenz einen hohen Stellenwert. Rehabilitationsmaßnahmen können eingetretene oder drohende Einschränkungen in Aktivitäten und Teilhabe vermindern oder verhindern. Fachlich wird zwischen Maßnahmen unterschieden, bei denen die Demenz Hauptdiagnose ist, und solchen, bei denen sie als Begleiterkrankung vorliegt.

Um herauszufinden, wie wirksam und nützlich rehabilitative Maßnahmen für Menschen mit der Hauptdiagnose Demenz sind, hat sich das BMG im Rahmen der Maßnahme 3.6.1 Rehabilitation für Menschen mit Hauptdiagnose Demenz vorgenommen zu prüfen, ob ein entsprechendes Projekt gefördert werden kann. Die Prüfung ergab, dass eine Projektförderung nicht möglich ist

Während spezifische Rehabilitationskonzepte bei Hauptdiagnose Demenz bislang nur vereinzelt entwickelt wurden und wissenschaftlich noch nicht ausreichend abgesichert sind, ist die Wirksamkeit geriatrischer Rehabilitation bei einer Demenz als Nebendiagnose gut belegt. Ein Beispiel für ein spezifisches Rehabilitationskonzept lässt sich im Alzheimer-Therapiezentrum Bad Aibling finden, welches in seinem Behandlungskonzept ein Rehabilitationsprogramm für Patient*innen mit Demenz beinhaltet. Ein großer Schwerpunkt liegt dabei in der Erinnerungsarbeit. Außerdem wird mit biografieorientierter Einzelarbeit, Kunst- und Gestaltungstherapie und alltagspraktischen und erlebnisorientierten Tätigkeiten gearbeitet.

Ein Gutachten des Kompetenz-Centrums Geriatrie zeigt, dass Menschen mit leichter bis mittelschwerer Demenz grundsätzlich in vergleichbarem Umfang von Rehabilitation profitieren wie Menschen ohne Demenz - vorausgesetzt, die Demenz ist nicht selbst Rehabilitationsanlass und die Maßnahme erfolgt in qualifizierten Einrichtungen. Weitere Studien bestätigen außerdem, dass die erzielten funktionellen Verbesserungen bei leicht und moderat kognitiv beeinträchtigten Personen häufig nur geringfügig hinter denen von Menschen ohne kognitive Einschränkungen zurückbleiben. Für schwer kognitiv beeinträchtigte Menschen ist die Datenlage bislang uneinheitlich, wenngleich auch hier positive Effekte möglich sind.

Rehabilitation bei Nebendiagnose Demenz findet insbesondere im Rahmen geriatrischer Frührehabilitation im Krankenhaus sowie durch ambulante, ambulant-mobile oder stationäre Maßnahmen in Rehabilitationseinrichtungen statt. Die geriatrische Frührehabilitation wird inzwischen teilweise auf spezialisierten Stationen durchgeführt, die über besondere Behandlungskonzepte für Patient*innen mit einer Nebendiagnose Demenz verfügen. Diese Stationen wurden in den vergangenen Jahren aufgebaut und zeichnen sich durch angepasste räumliche Strukturen, qualifiziertes Personal sowie spezifische Behandlungs- und Ablaufkonzepte aus.

Da das Verlassen der vertrauten häuslichen Umgebung bei Menschen mit Demenz häufig zusätzliche Orientierungs- und Verhaltensprobleme verursachen kann, kann Rehabilitation, bei entsprechender Indikation, auch im gewohnten Umfeld, etwa zu Hause oder im Pflegeheim, erfolgen. Ergänzend zur medizinischen Rehabilitation kommen auch Heilmittel wie Ergotherapie oder Krankengymnastik mit rehabilitativer Zielsetzung in Betracht.

Vor diesem Hintergrund ist es der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gelungen, die Krankenhäuser bundesweit per Rundschreiben über die vorliegenden Erkenntnisse zur Rehabilitationsfähigkeit von Menschen mit der Nebendiagnose Demenz zu informieren und auf die systematische Prüfung der Rehabilitationsindikation auch bei dieser Patient*innengruppe im Rahmen des Entlassmanagements hinzuweisen (Maßnahme 3.6.3 Konsequente Prüfung der Rehabilitationsindikatoren im Entlassmanagement). Die Beratung von Patient*innen mit Demenz und ihren Angehörigen umfasst neben der Informationsvermittlung auch die Begleitung bei der Rückkehr in den Alltag. Bei weiterem Unterstützungsbedarf erfolgt eine Vermittlung an die zuständigen Stellen durch die Krankenhäuser an zuständige Stellen.

Für die Praxis bedeutet das: Eine Demenz darf, vor allem als Nebendiagnose, kein Ausschlusskriterium für Rehabilitation sein. Entscheidend ist eine individuelle Prüfung der Rehabilitationsfähigkeit sowie, wenn möglich, die Durchführung in Einrichtungen mit Erfahrung in der Versorgung von Menschen mit Demenz oder im vertrauten Umfeld.

Mobile Angebote ermöglichen Rehabilitation im vertrauten Umfeld

Gerade für Menschen mit Demenz ist das Leben in vertrauter Umgebung von zentraler Bedeutung. Die mobile Rehabilitation setzt hier an: Ein interdisziplinäres Team erbringt medizinische Rehabilitationsleistungen direkt im häuslichen Umfeld oder in stationären Pflegeeinrichtungen.

Im Rahmen der Maßnahme 3.6.4 Mobile Rehabilitation für Menschen mit Nebendiagnose Demenz hat die BAGFW ein Positionspapier zur mobilen Rehabilitation veröffentlicht. Gemeinsam mit dem bpa und dem GKV-SV wurde damit die Weiterentwicklung dieser Versorgungsform vorangetrieben. Der Weg zur mobilen Reha erfolgt meist über die ärztliche Verordnung oder im Rahmen der Pflegebegutachtung durch den medizinischen Dienst. Dort kann ein Rehabilitationsbedarf festgestellt und eine Empfehlung ausgesprochen werden. Kostenträger der mobilen Rehabilitation sind die gesetzlichen Krankenkassen, vertreten durch den GKV-SV. Grundlage für die Leistung ist § 40 SGB V, der die medizinische Rehabilitation regelt. Zudem gelten die "Gemeinsamen Empfehlungen zur Mobilen Rehabilitation" des GKV-SV, die nähere Hinweise zu Zugangswegen und Leistungsinhalten geben.

Mobile Rehabilitation stärkt Alltagskompetenzen, fördert Teilhabe und unterstützt den Verbleib in der Häuslichkeit. Gerade Menschen mit Demenz profitieren davon, da vertraute Strukturen Orientierung und Sicherheit geben. Akuterkrankungen und Demenz stehen häufig in Wechselwirkung: Eine Demenz kann das Risiko für Akuterkrankungen erhöhen, umgekehrt können diese die kognitive Symptomatik verschlechtern. Die mobile Reha trägt diesem Zusammenspiel Rechnung.

In den Reha-Prozess werden auch An- und Zugehörige aktiv einbezogen, indem sie geschult, beraten und gestärkt werden. Das hilft dabei, Belastungen im Alltag zu reduzieren und verbessert die langfristige Versorgung. Ebenso wichtig ist es, Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige zu schaffen.

Weitere Informationen zur mobilen Rehabilitation, insbesondere auch zu vorhandenen Leistungsanbietern, sind bei MoRe und der BAGFW erhältlich.

Prävention weiterdenken – Ressourcen stärken

Neben der Rehabilitation spielt Prävention eine wichtige Rolle. Das BMG zieht in der Maßnahme 3.6.5 Verbesserung präventiver Angebote für Menschen mit Demenz eine positive Bilanz: Die Evaluation der Pflegestärkungsgesetze PSG I, PSG II, PSG III zeigt, dass mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Präventions- und Rehabilitationsbedarfe, auch bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, systematischer erkannt werden. Durch die neue Form der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wird der einheitliche Zugang zu Leistungen für Menschen mit Demenz erleichtert.

Die Pflegekassen unterstützen interessierte teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen entsprechend § 5 SGB XI darin, präventive Angebote für pflegebedürftige Menschen mit Demenz umzusetzen. Die Evaluation der präventiven Leistungen der Pflegekassen hat ergeben, dass sich eine Vielzahl der Präventionskonzepte in den Pflegeeinrichtungen an Menschen mit Demenz richten. Der Leitfaden wurde vom GKV-Spitzenverband im Oktober 2023 in einer überarbeiteten Fassung herausgegeben und berücksichtigt die Präventionsbedarfe von Menschen mit Demenz. Für pflegebedürftige Menschen mit Demenz werden verschiedene spezifische Präventionskonzepte umgesetzt (vgl. Seite 64 des o. g. Abschlussberichts). Etwa 30 % der erfassten Präventionskonzepte adressieren gezielt pflegebedürftige Menschen mit Demenz (vgl. S. 58), wobei entsprechende Konzepte in allen fünf Handlungsfeldern der Prävention entsprechend des Leitfadens umgesetzt werden. Ein Beispiel für einen evidenzbasierten und wirkungsvollen Kombinationsansatz (aus den Handlungsfeldern körperliche Aktivität, Stärkung kognitiver Ressourcen und Förderung psychosozialer Gesundheit) speziell für Menschen mit kognitiven Einschränkungen ist DeTaMAKS (Demenz-Tagespflege-MAKS), welches bereits als MAKS-Konzept in stationären Pflegeeinrichtungen sehr gute Erfolge erzielt hat.

Orientierung bieten – Transparenz über Angebote schaffen

Transparente Informationen erleichtern den Zugang zu passenden Leistungen. Die DAlzG hat deshalb jüngst eine Übersicht zu Vorsorge- und Reha-Angebote für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz bereitgestellt. Des Weiteren erarbeitet sie zusammen mit der DVfR ein umfassendes Positionspapier zum Themenkomplex "Reha bei Demenz", das als Ergebnis der Maßnahme 3.6.6 Übersicht zu Rehabilitationsangeboten für Menschen mit Demenz dienen wird.

Der Deutsche Behindertensportverband bietet eine digitale Landkarte mit bundesweiten Rehabilitationssportangeboten an, die auch demenzspezifische Angebote umfasst. Auf der Website des Bundesverbands für Rehabilitation findet sich eine umfangreiche Auswahl an Rehabilitationsangeboten. Diese sind ein wichtiger Baustein zur Optimierung der Lebensqualität von Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Das Portal informiert auch über Rehabilitationsangebote für Menschen mit neurologischen Beeinträchtigungen. Angeboten werden unter anderem neuropsychologisches Training sowie Sprachtherapie, die insbesondere für Menschen mit Demenz eine wertvolle Hilfe sein kann.

Ausblick

Fast alle Maßnahmen des Ziels 3.6 Präventive und rehabilitative Angebote für Menschen mit Demenzstärken sind abgeschlossen und zeigen: Prävention und Rehabilitation sind zentrale Bausteine für Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Demenz. Sie stärken vorhandene Ressourcen, verhindern vermeidbare Verschlechterungen und unterstützen sowohl Betroffene als auch ihre Angehörigen. Für Akteure im Netzwerk ergeben sich vielfältige Anknüpfungspunkte: in der Versorgungsplanung, der Beratung und der Weiterentwicklung eigener bedarfsgerechter Angebote. Rehabilitation bleibt demnach auch in Zukunft eine wichtige Säule der Prävention (vgl. hierzu auch Zukunftspakt Pflege), die auch für Menschen mit Demenz stets von Bedeutung ist.  

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